Die Antragsfrist lag am 09.09.2024

Allgemeine Informationen

Temporäre Schutzaufenthalte für gefährdete Künstler:innen und Kulturtätige an Kultureinrichtungen in Deutschland 

Mit dieser Förderung der Martin Roth-Initiative werden kulturelle Einrichtungen (Gastorganisationen) in Deutschland befähigt, gefährdete  Künstler:innen und Kulturtätige temporär aufzunehmen und ihnen eine Fortführung ihrer Arbeit in einem sicheren Kontext zu ermöglichen. Die Bewerbung erfolgt im Tandem zwischen den Künstler:innen und Kulturtätigen sowie den Gastorganisationen. Die Förderung beinhaltet neben einem monatlichen Stipendium Projektmittel unter anderem zur Unterstützung der künstlerischen/kulturellen Arbeit. 

Hinweis:  Die MRI versteht sich nicht als Notfallprogramm und kann weder Sofortunterstützungen gewähren noch Ausschreibungsprozesse oder aufenthaltsrechtliche Verfahren beschleunigen.

Künstler:innen und Kulturtätige weltweit,   

  • die sich mit ihrem künstlerischen und kulturellen Schaffen für eine offene Gesellschaft, Freiheit, Frieden und Demokratie einsetzen, jegliche Art der Diskriminierung ablehnen und aufgrund ihres Engagements oder aus anderen Gründen Beschränkungen ihrer Freiheit bzw. Bedrohungen durch staatliche und/oder nicht-staatliche Akteure erfahren  
  • die in ihren Herkunftsländern noch aktiv sind, sich erst seit Kurzem außerhalb ihres Herkunftslandes aufhalten (Ausreise nach der Bewerbungsfrist der letzten Ausschreibung der MRI am 15.04.2024) oder die an ihren aktuellen Aufenthaltsorten nicht sicher sind  
  • die keinen Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsland (zum Beispiel durch doppelte Staatsbürgerschaft oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis wie ein nationales oder humanitäres Visum etc.) haben  
  • die über Sprachkenntnisse verfügen, die eine Zusammenarbeit mit der Gastinstitution ermöglichen   
  • die nachweislich künstlerisch/kulturell tätig sind und deren Tätigkeit erwiesenermaßen über eine  künstlerisch-kulturelle beziehungsweise gesellschaftliche Relevanz verfügt (Hobby-Künstler:innen bzw. eine rein private künstlerische Tätigkeit kommen nicht für eine Förderung infrage)   

Bitte beachten Sie, dass alle oben genannten Kriterien erfüllt sein müssen und die MRI in der Programmlinie 1 leider nicht beim Matching mit Gastorganisationen unterstützen kann.   

Ausgenommen von einer Förderung sind EU-Bürger:innen.  

Gastorganisationen können Kultureinrichtungen und Kollektive (beispielsweise Museen, Theater, Festivals etc.) oder gesellschaftlich  relevante Organisationen sein, die Stipendiat:innen temporär begleiten, ihre künstlerisch/kulturelle Weiterarbeit unterstützen und ein notwendiges Maß an Betreuung zur Verfügung stellen. 

  • ein monatliches Stipendium,
  • nach Bedarf individuelle Unterstützungsleistungen für die Stipendiat:innen in angemessenem Umfang (z.B. notwendige Versicherungen, psychosoziale Unterstützung, Sprachkurse, Trainings, Vernetzungsmaßnahmen, etc.),
  • finanzielle Unterstützung für zusätzlichen Personalaufwand der Gastorganisation in angemessenem Umfang (bitte beachten Sie, dass wir Stammpersonal und freie Mitarbeit, die nicht in direktem Zusammenhang zum beantragten Projekt stehen, nicht fördern können),
  • begleitende Projektberatung durch die MRI (etwa zu Themen wie Sicherheit, sensible Öffentlichkeitsarbeit, psycho-soziale Betreuung) sowie Vernetzungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch mit anderen Gastorganisationen und Stipendiat:innen.
  • Unterstützung im Visumsverfahren der ausgewählten Stipendiat:innen; . Bitte beachten Sie, dass mit dem angestrebten Visum keine automatische Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit verbunden ist.

Stipendienförderungen haben eine Dauer bis zu 15 Monaten. 

Die Martin Roth-Initiative prüft die formale Förderfähigkeit von Projektanträgen. Ein unabhängiges Auswahlgremium bestehend aus Vertreter:innen der deutschen Kunst- und Kulturlandschaft sowie zivilgesellschaftlicher Institutionen entscheidet anschließend über Förderzusagen oder -absagen. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt anhand folgender Kriterien: 

  • Gefährdungslage der Künstler:innen und Kulturtätigen  
  • Profil der Künstler:innen bzw. Kulturtätigen (Inhalt, Qualität und gesellschaftliche Relevanz des bisherigen Schaffens) 
  • Qualität des Antrags und Kapazitäten der Gastorganisation (unter anderem bedarfsgerechte Ziel- und Maßnahmenplanung, Unterstützung der künstlerischen/kulturellen Weiterarbeit)
  • Künstlerische/arbeitsrelevante Passung zwischen Gastorganisation und Stipendiat:in, Betreuung und Integration (Eignung der Gastorganisation) 
  • Potenzielle positive Rückwirkung auf die Herkunftsgesellschaft oder Deutschland durch das beantragte Projekt 
  • Gender- und Diversity-Aspekte

Antragstellung

Bitte beachten Sie die unten stehenden Informationen zur Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Antragsplattform der Martin Roth-Initiative, den Zugang erhalten Sie auf Anfrage während der laufenden Ausschreibung.  

Gastorganisationen sowie Künstler:innen und Kulturtätige füllen jeweils eigene Antragsunterlagen auf der MRI-Plattform aus. Weitere Informationen zu den jeweiligen Unterlagen finden Sie auf der Plattform sowie den dort zur Verfügung gestellten FAQ. Sollten Sie dort keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, kontaktieren Sie das Team der MRI unter folgender E-Mail-Adresse: apply [at] mri-application [dot] de (apply[at]mri-application[dot]de)   

Wichtiger Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses durch die MRI ist nicht gegeben. Bitte beachten Sie, dass die Auswahl unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel steht. 

Den Zugang zur Antragsplattform erhalten Gastorganisationen sowie Künstler:innen und Kulturtätige von der MRI während der laufenden Ausschreibung.  

Bitte treten Sie mit uns per E-Mail an apply [at] mri-application [dot] de (apply[at]mri-application[dot]de) in Kontakt. Sollten Sie Protonmail nutzen, ist die Kontaktaufnahme end-to-end verschlüsselt. Anfragen zur Account-Erstellung werden bis Freitag, 06.09.2024 um 17:00 Uhr entgegengenommen.  

Bitte geben Sie bei der Erstkontaktaufnahme an die oben genannte E-Mail-Adresse an, ob sie Vertreter:in einer Gastorganisation oder Künstler:in/Kulturtätige:r sind. Künstler:innen und Kulturtätige geben zusätzlich den Namen ihrer mitbeantragenden Gastorganisation an.  

Nach Eingang Ihrer Erstanfrage erhalten Sie eine E-Mail mit ihren Zugangsdaten. Bitte vergeben Sie bei der Erstanmeldung direkt ein neues Passwort. Sobald Sie ein Passwort vergeben und damit Ihr Benutzerkonto eingerichtet haben, können Sie sich jederzeit mit Ihrer E-Mailadresse und Passwort auf der Antragsplattform anmelden und Ihren Bewerber:innenstatus auf dem „Dashboard“ über die Statusanzeige verfolgen.  

Alle auszufüllenden Unterlagen finden Sie auf der Plattform auf Ihrem Dashboard. 

Falls Sie Fragen zur Plattform haben, können Sie über apply [at] mri-application [dot] de (apply[at]mri-application[dot]de) Kontakt zu uns aufnehmen.  

  • 06.09.2024, 17:00 Uhr MESZ: Frist zur Beantragung eines Accounts für die Antragsplattform (per E-Mail an apply [at] mri-application [dot] de)  
  • 09.09.2024, 23:59 Uhr MESZ: Frist zur Einreichung der Artist Application durch die Künstler:innen und Kulturtätigen (via Antragsplattform) 
  • 09.09.2024, 23:59 Uhr MESZ: Frist zur digitalen Einreichung der Host Application (inkl. Finanzierungsplan und Anlagen) durch die Gastorganisation (via Antragsplattform)  
  • 23.09.2024, 23:59 Uhr MESZ: Frist zur postalischen Einreichung (Poststempel) der rechtsgültig unterschriebenen und gestempelten Host Application (Formular auf der Antragsplattform) durch die Gastorganisation 
  • Ende Oktober: Mitteilung der Entscheidungen des Auswahlgremiums   
  • 01.01.2025: frühestmöglicher Starttermin der Förderzeiträume 
  • 01.03.2025: frühestmöglicher Starttermin der Schutz-/Schaffensaufenthalte (spätester Starttermin: 01.05.2025) 

Falls Sie Fragen zu Antrag oder Umsetzung dieses Programms haben, prüfen Sie bitte die Informationen auf dieser Seite oder treten mit dem Team der MRI in Kontakt.  Darüber hinaus bieten wir für Gastorganisationen voraussichtlich am 02.09.2024 um 11 Uhr MESZ ab mindestens drei Interessent:innen digitale Beratungsworkshops an. Anmeldung über diesen Link

Informationen für Kulturtätige

Bitte beachten Sie die unten stehenden Informationen für Künstler:innen und Kulturtätige.

  • Sie können sich nur im Tandem mit einer kulturellen Gastorganisation aus Deutschland bewerben. Das heißt im Konkreten, dass Sie über die Antragsplattform der MRI eine Artist Application und Ihre Gastorganisation eine Host Application einreichen. Ein Antrag ist nur vollständig und kann nur dann berücksichtigt werden, wenn beide Applications rechtzeitig bei der MRI eingehen. 
  • Alle unter Allgemeine Informationen genannten Zugangskriterien müssen auf Sie zutreffen.  
  • Sollte Ihr Projekt durch das unabhängige Auswahlgremium zur Förderung ausgewählt werden, schließt die MRI einen Weiterleitungsvertrag mit der Gastorganisation und nach ihrer Ankunft einen Stipendienvertrag mit Ihnen ab. Die Gastorganisation unterstützt sie bei Ihrer künstlerischen und persönlichen Integration  und bei Fragen und Herausforderungen des Alltags.  

Nein, dieses Programm sieht keine Direktstipendien vor.

Aufgrund limitierter Kapazitäten kann die MRI leider nicht bei der Suche nach Gastorganisationen unterstützen.

Bitte nutzen Sie bei der Suche möglichst Ihr Netzwerk, kontaktieren Sie nach Möglichkeit Organisationen, die Sie kennen beziehungsweise mit denen Sie schon einmal zusammengearbeitet haben. 

Es können sich Personen aus allen Kunst- und Kultursparten für ein MRI-Stipendium bewerben, sofern alle oben genannten Kriterien (siehe Allgemeine Informationen) erfüllt sind.

Informationen für Gast-organisationen

Bitte beachten Sie die unten stehenden Informationen für Gastorganisationen.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Interesse haben, als Gastorganisation zu fungieren. Sie können dabei bereits eine bestimmte Person für die Förderung vorschlagen oder auch eine allgemeine Bereitschaft der Zusammenarbeit signalisieren. Bitte beachten Sie dabei stets unsere Hinweise zur sicheren Kommunikation. Wir beraten Sie gerne und eruieren gemeinsam, ob eine Förderung durch die MRI in Frage kommt. 

Gastorganisationen können etablierte Kultureinrichtungen und Kollektive  wie Museen, Theater, Festivals oder anderweitig relevante Organisationen in Deutschland sein, die Stipendiat:innen temporär aufnehmen, ihnen eine künstlerische/kulturelle Weiterarbeit ermöglichen und ein notwendiges Maß an begleitender Betreuung zur Verfügung stellen können. 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:  

  • Die antragstellende Organisation ist gemeinnützig oder kann das Förderprojekt einem gemeinnützigen Teilbereich ihrer Organisation zuordnen (beispielsweise Körperschaften öffentlichen Rechts wie Universitäten, Hochschulen etc.) und besitzt eine Rechtsform wie beispielsweise e. V., gGmbH oder gUG. Privatpersonen können keinen Antrag auf Förderung stellen.  
  • Die antragstellende Organisation verfolgt mit dem Antragsprojekt keine wirtschaftlichen Interessen/Ziele. 
  • Sie kann zu Prüfungszwecken folgende Geschäftsunterlagen vorlegen: Registrierungsnachweis, Satzung, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnung,Körperschaftssteuerbescheid, Freistellungsbescheid oder Feststellungsbescheid (§60 a Abs. 1 AO) sowie Finanzberichte oder Jahresbilanzen der letzten drei Jahre. 
  • Sie sollte über Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Mitteln verfügen oder bereit sein, sich entsprechende Kompetenzen zur Einhaltung zuwendungsrechtlicher Vorschriften und Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) anzueignen. 
  • Die antragstellende Organisation ist in der Lage, eine:n gefährdete:n Künstler:in oder Kulturtätige:n in ihre Strukturen zu integrieren und ihr:ihm die künstlerisch-kulturelle Weiterarbeit zu ermöglichen und ein notwendiges Maß an Betreuung zur Verfügung zu stellen.    
  • Die antragstellende Organisation sieht sich in der Lage, den Aufenthalt sowohl organisatorisch als auch administrativ umzusetzen sowie mit Unterstützung der Martin Roth-Initiative aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten zu klären.  
  • Die antragstellende Organisation ist bereit, sich mit dem Thema (digitaler) Sicherheit auseinanderzusetzen und erforderliche Maßnahmen zu deren Wahrung zu ergreifen.  
  • Die Gastorganisation ist die erste Ansprechpartnerin  der Stipendiat:innen in der Antragsphase  und während der gesamten Projektlaufzeit. Sie ist somit Bindeglied zwischen MRI und Stipendiat:in .  
  • Die Gastorganisation ist verantwortlich für die inhaltliche, organisatorische und administrative Umsetzung des jeweiligen geförderten Schutzaufenthalts . Das heißt , die MRI schließt Weiterleitungsverträge mit der Gastorganisation ab und diese übernimmt die Verantwortung für die vertraglich geregelte Mittelverwendung im Sinne der künstlerischen, beruflichen und persönlichen Integration der:des Stipendiat:in . 
  • Die Gastorganisationen sind verantwortlich für die Auszahlung eines monatlichen Stipendiums und unterstützen bei Fragen des Alltags (unter anderem Unterbringung, Begleitung bei Behördengängen). Eine Gastorganisation sollte überdies ihre professionellen Strukturen, Know-how und Netzwerke zur Verfügung stellen, um der:dem Stipendiat:in eine kreative Weiterarbeit zu ermöglichen und berufliche Perspektiven zu stärken. 

Eine Gastorganisation kann pro Ausschreibung nur einen Antrag stellen, jedoch kann ein Antrag mehrere Künstler:innen oder Kulturtätige umfassen, sofern es sich um eine künstlerische Einheit handelt und sie sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben (beispielsweise Band, Ensemble, Kollektiv).  

Kontakt

Wir empfehlen dringend, vor der Kontaktaufnahme die Sicherheitshinweise zur digitalen Kommunikation (hierbei handelt es sich um Empfehlungen zur Verbesserung des digitalen Schutzes, eine hundertprozentige Sicherheit kann nicht garantiert werden) durchzulesen. Generell empfehlen wir Ihnen, verschlüsselte Kommunikationsdienste zu verwenden, zum Beispiel Protonmail, einen kostenlosen, verschlüsselten E-Mail-Dienst. Sie können sich unter www.protonmail.com registrieren und, falls die obigen Informationen Ihre Fragen nicht beantworten, treten Sie mit uns über apply [at] mri-application [dot] de (apply[at]mri-application[dot]de) während der Ausschreibung in Kontakt. Bitte prüfen Sie im Voraus, ob die Nutzung von Protonmail in Ihrem Heimat- bzw. Aufenthaltsland zu Problemen (Verdacht, Strafverfolgung) führen könnte. Erkundigen Sie sich ggf. vor Ort und/oder recherchieren Sie (wenn möglich) im Internet, beispielsweise unter Privacy International. 

Beachten Sie: Unverschlüsselte E-Mails oder Telefonate sind nicht sicher und sollten keine sensiblen Informationen enthalten. 

Außerdem können Sie uns so erreichen: 

E-Mail: info [at] martin-roth [dot] initiative [dot] de (info[at]martin-roth-initiative[dot]de)

Telefon: +49(0)3028449177