Bewerben Sie sich vom 06.07.2026 bis zum 11.09.2026

Allgemeine Informationen

Temporäre Schutzaufenthalte für gefährdete Künstler:innen und Kulturtätige an Kultureinrichtungen in Deutschland 

Mit dieser Förderung können kulturelle Einrichtungen (Gastorganisationen) in Deutschland gefährdete Künstler:innen und Kulturtätige vorübergehend aufnehmen und gemeinsam die Fortsetzung ihrer Arbeit in einem sicheren Umfeld ermöglichen. Die Bewerbung erfolgt im Tandem zwischen den Künstler:innen und Kulturtätigen sowie den Gastorganisationen. Die Förderung beinhaltet neben einem monatlichen Stipendium Projektmittel unter anderem zur Unterstützung der künstlerischen/kulturellen Arbeit.  

Hinweis:  Die MRI ist kein Notfallprogramm. Daher kann sie keine Soforthilfe leisten und weder Bewerbungsverfahren noch aufenthaltsrechtliche Verfahren beschleunigen. Ein Anspruch auf eine Förderung durch die MRI besteht nicht. Die Auswahl der Projekte erfolgt vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel.

Künstler:innen und Kulturtätige,   

  • die sich mit ihrem künstlerischen und kulturellen Schaffen für eine offene Gesellschaft, Freiheit, Frieden und Demokratie einsetzen, jegliche Art der Diskriminierung ablehnen und aufgrund ihres Engagements oder aus anderen Gründen Beschränkungen ihrer Freiheit bzw. Bedrohungen durch staatliche und/oder nicht-staatliche Akteure erfahren
  • die in ihren Ländern noch aktiv sind, sich erst seit Kurzem außerhalb ihres Herkunftslandes aufhalten (Ausreise nach dem 20.02.2026) oder an ihren aktuellen Aufenthaltsorten nicht sicher sind  
  • die keinen Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsland (zum Beispiel durch doppelte Staatsbürgerschaft oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis wie ein nationales oder humanitäres Visum etc.) haben  
  • die Englisch oder Deutsch können
  • die nachweislich künstlerisch oder kulturell arbeiten und deren Arbeit künstlerisch, kulturell oder gesellschaftlich relevant ist. Nicht gefördert werden Personen, die rein privat künstlerisch tätig sind. 

Bitte beachten Sie, dass alle oben genannten Kriterien erfüllt sein müssen und die MRI leider nicht beim Matching mit Gastorganisationen unterstützen kann.   

Ausgenommen von einer Förderung sind Bürger:innen folgender Länder: EU-Mitgliedstaaten sowie Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), Australien, Israel, Kanada, Neuseeland, Schweiz, UK und USA sowie Künstler:innen und Kulturtätige, die bereits eine MRI-Förderung (in Deutschland oder in den Herkunftsregionen - ausgenommen Fast-Track) erhalten haben.

Aufgrund der derzeitigen Kontextbedingungen in Gaza, die eine reguläre Aus- bzw. Einreise von Gaza nach Deutschland nicht ermöglichen, können wir für diese Ausschreibungsrunde leider keine Bewerbungen von Personen entgegennehmen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in Gaza aufhalten. Wir prüfen die Umstände für jede Ausschreibung aufs Neue und werden Anträge in den folgenden Ausschreibungen entgegennehmen, wenn sich die Aus- bzw. Einreisemöglichkeiten von Gaza nach Deutschland verbessern. 

Als Gastorganisation kommen gemeinnützige Organisationen in Frage zum Beispiel: 

  • Museen, 
  • Theater, 
  • Festivals, 
  • kulturelle Kollektive, 
  • gesellschaftlich relevante Organisationen 
  • Nichtregierungsorganisationen

Die Gastorganisationen begleiten die Stipendiat:innen in ihrer Arbeit. 

  • ein monatliches Stipendium,
  • Unterstützungsleistungen für Stipendiat:innen nach Bedarf (z.B. notwendige Versicherungen, psychosoziale Unterstützung, Sprachkurse, Trainings, Vernetzungsmaßnahmen etc.),
  • finanzielle Unterstützung für zusätzlichen Personalaufwand der Gastorganisation. Gefördert werden nur Mitarbeitende, die direkt für das beantragte Projekt tätig sind. Fest angestellte oder freie Mitarbeitende ohne direkten Projektbezug können nicht gefördert werden, 
  • begleitende Projektberatung durch die MRI (etwa zu Themen wie Sicherheit, sensible Öffentlichkeitsarbeit, psychosoziale Betreuung) sowie Vernetzungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch mit anderen Gastorganisationen und Stipendiat:innen.
  • Unterstützung im Visumsverfahren der ausgewählten Stipendiat:innen; Bitte beachten Sie, dass mit dem angestrebten Visum keine automatische Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit verbunden ist.  

Stipendienförderungen haben eine Dauer bis zu 15 Monaten. 

Die Martin Roth-Initiative prüft die formale Förderfähigkeit von Projektanträgen. Ein unabhängiges Auswahlgremium bestehend aus Vertreter:innen der deutschen Kunst- und Kulturlandschaft sowie zivilgesellschaftlicher Institutionen entscheidet anschließend über Förderzusagen oder -absagen. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt anhand folgender Kriterien: 

  • Gefährdungslage der Künstler:innen und Kulturtätigen  
  • Profil der Künstler:innen bzw. Kulturtätigen (Inhalt, Qualität und gesellschaftliche Relevanz des bisherigen Schaffens)
  • Qualität des Antrags und Kapazitäten der Gastorganisation (unter anderem bedarfsgerechte Ziel- und Maßnahmenplanung, Unterstützung der künstlerischen/kulturellen Weiterarbeit)
  • Künstlerische/arbeitsrelevante Passung zwischen Gastorganisation und Stipendiat:in, Betreuung und Integration (Eignung der Gastorganisation)
  • Potenzielle positive Rückwirkung auf die Herkunftsgesellschaft oder Deutschland durch das beantragte Projekt
  • Gender- und Diversity-Aspekte

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über die Plattform der MRI, Zugang erhalten sie unter apply [at] mri-application [dot] de (apply[at]mri-application[dot]de) 

Es werden insgesamt zwei Anträge pro Projekt eingereicht.  

  1. Artist Application(s), eingereicht durch den:die Künstler:in
  2. Host Application (inkl. Anlagen), eingereicht durch die Gastorganisation

Die Gastorganisation unterschreibt ihren Antrag und schickt ihn zusätzlich per Post an die MRI. 

Der Zugang zur Antragsplattform ist möglich ab dem 06.07.2026. Künstler:innen/Kulturtätige und Gastorganisationen benötigen jeweils einen eigenen Account.  

So bekommen Sie Zugang: 

  1. Schreiben Sie eine E-Mail an: apply [at] mri-application [dot] de (apply[at]mri-application[dot]de) 
  2. Sind Sie eine Gastorganisation oder Künstler:in? 
  3. Wenn Sie Künstler:innen sind: Nennen Sie den Namen der Gastorganisation, mit der Sie zusammenarbeiten möchten. 
  4. Wenn Sie eine Gastorganisation sind: Schreiben Sie den Namen der Künstler:in, mit der Sie zusammenarbeiten möchten. 
  5. Wir empfehlen: Nutzen Sie Protonmail. Damit ist die Kommunikation verschlüsselt. 

Nach Ihrer E-Mail erhalten Sie eine Antwort per E-Mail mit den Zugangsdaten.  

Alle Unterlagen zum Ausfüllen finden Sie auf Ihrer Plattform-Oberfläche. 

Falls Sie Fragen zur Plattform haben, können Sie überapply [at] mri-application [dot] de (apply[at]mri-application[dot]de)Kontakt zu uns aufnehmen. 

  • 11.09.2026, 17:00 Uhr MESZ: Frist zur Einreichung der Artist Application durch die Künstler:innen und Kulturtätigen (via Antragsplattform, Account erforderlich) 
  • 11.09.2026, 17:00Uhr MESZ: Frist zur digitalen Einreichung der Host Application (inkl. Finanzierungsplan und Anlagen) durch die Gastorganisation (via Antragsplattform, Account erforderlich)  
  • 25.09.2026: Frist zur postalischen Einreichung (Poststempel) der rechtsgültig unterschriebenen und gestempelten Host Application durch die Gastorganisation 
  • Ende November: Mitteilung der Förderentscheidung 
  • 15.01.2027: frühester Beginn der Förderzeiträume 
  • 01.03.2027: frühester Beginn der Stipendienaufenthalte 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erst als endgültig eingereicht gilt, sobald das unterschriebene Antragsformular bis zum 25.09.2026 per Post bei uns eingegangen ist. Es reicht aus, nur das unterschriebene Formular einzusenden. Anhänge sind nicht erforderlich.

In Einzelfällen kann es zu Verzögerungen in den Prozessen kommen. Dies kann zu einer Verschiebung des Beginns einer Förderung und / oder eines Stipendiums führen.  

Wir bieten Online-Beratungen für Künstler:innen und Kulturtätige zum Antrag an. 

Die Termine finden auf Englisch statt: 

  • 14.07.2026, 10:00 Uhr MESZ 

    (Anmeldung bis zum 13.07.2026, 17:00 Uhr MESZ) und 

  • 20.08.2026, 15:00 Uhr MESZ 

    (Anmeldung bis zum 19.08.2026, 17:00 Uhr MESZ)

Wir bitten um Anmeldung über diesen Link.  

Den Zugangslink erhalten Sie am Werktag vor der Veranstaltung.

Wir bieten Online-Beratung für Gastorganisationen zum Antrag an: 

Dieser Termin findet auf Deutsch statt: 

  • 16.07.2026, 14:00 Uhr MESZ 

    (Anmeldung bis zum 15.07.2026, 17:00 Uhr) und  

Dieser Termin findet auf Englisch statt: 

  • 20.08.2026, 14:00 Uhr MESZ 

    (Anmeldung bis zum 19.08.2026,17:00 Uhr MESZ) 

Wir bitten um Anmeldung über diesen Link.

Den Zugangslink erhalten Sie am Werktag vor der Veranstaltung.

Für weitere Informationen können Sie auch das FAQ auf unserer Antragsplattform nutzen. 

Informationen für Kulturtätige

  • Sie können sich nur gemeinsam mit einer Gastorganisation in Deutschland bewerben. Sie reichen eine Artist Application und Ihre Gastorganisation eine Host Application ein. Ein Antrag ist nur vollständig und kann nur dann berücksichtigt werden, wenn beide Applications rechtzeitig bei der MRI eingehen.
  • Alle unter Allgemeine Informationen genannten Zugangskriterien müssen auf Sie zutreffen. 
  • Sollte Ihr Projekt durch das unabhängige Auswahlgremium zur Förderung ausgewählt werden, schließt die MRI einen Weiterleitungsvertrag mit der Gastorganisation und nach ihrer Ankunft einen Stipendienvertrag mit Ihnen ab. Die Gastorganisation unterstützt sie bei Ihrer künstlerischen und persönlichen Integration und bei Fragen und Herausforderungen des Alltags.  

Nein, dieses Programm sieht keine Direktstipendien vor.

Aufgrund limitierter Kapazitäten kann die MRI leider nicht bei der Suche nach Gastorganisationen unterstützen.

Bitte nutzen Sie bei der Suche Ihr Netzwerk, kontaktieren Sie nach Möglichkeit Organisationen, die Sie kennen oder mit denen Sie schon einmal zusammengearbeitet haben. 

Es können sich Personen aus allen Kunst- und Kultursparten für ein MRI-Stipendium bewerben. Die Zugangskriterien müssen erfüllt sein (siehe Allgemeine Informationen).  

Nein, eine Mehrfach- oder Folgeförderung durch die MRI ist nicht möglich. Dies betrifft die Förderung in Deutschland sowie in den Herkunftsregionen (ausgenommen Fast-Track).  

Informationen für Gast-organisationen

Sie können sich gemeinsam mit einer gefährdeten Person (Künstler:innen und Kulturtätige) auf eine Förderung bewerben und einen Schutzaufenthalt umsetzen. Bitte beachten Sie dabei unsere Hinweise zur sicheren Kommunikation (s.unten). Wir beraten Sie gerne und eruieren gemeinsam, ob eine Förderung durch die MRI in Frage kommt. 

Gastorganisationen können Kultureinrichtungen und Kollektive wie Museen, Theater, Festivals oder anderweitig relevante Organisationen in Deutschland sein, die Stipendiat:innen temporär aufnehmen, ihnen eine künstlerische/kulturelle Weiterarbeit ermöglichen und ein notwendiges Maß an begleitender Betreuung zur Verfügung stellen können. 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:  

  • Die antragstellende Organisation ist gemeinnützig oder kann das Förderprojekt einem gemeinnützigen Teilbereich ihrer Organisation zuordnen (beispielsweise Körperschaften öffentlichen Rechts wie Universitäten, Hochschulen etc.) und besitzt eine Rechtsform wie beispielsweise e. V., gGmbH oder gUG. Privatpersonen können keinen Antrag auf Förderung stellen. 
  • Die antragstellende Organisation verfolgt mit dem Antragsprojekt keine wirtschaftlichen Interessen/Ziele.
  • Sie kann zu Prüfungszwecken folgende Geschäftsunterlagen vorlegen: Registrierungsnachweis, Satzung, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnung, Körperschaftssteuerbescheid, Freistellungsbescheid oder Feststellungsbescheid (§60 a Abs. 1 AO) sowie Finanzberichte oder Jahresbilanzen der letzten drei Jahre.
  • Sie sollte über Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Mitteln verfügen oder bereit sein, sich entsprechende Kompetenzen zur Einhaltung zuwendungsrechtlicher Vorschriften und Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) anzueignen.
  • Die antragstellende Organisation ist in der Lage, eine:n gefährdete:n Künstler:in oder Kulturtätige:n in ihre Strukturen zu integrieren und ihr:ihm die künstlerisch-kulturelle Weiterarbeit zu ermöglichen und ein notwendiges Maß an Betreuung zur Verfügung zu stellen.   
  • Die antragstellende Organisation sieht sich in der Lage, den Aufenthalt sowohl organisatorisch als auch administrativ umzusetzen sowie mit Unterstützung der Martin Roth-Initiative aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten zu klären. 
  • Die antragstellende Organisation ist bereit, sich mit dem Thema (digitaler) Sicherheit auseinanderzusetzen und erforderliche Maßnahmen zu deren Wahrung zu ergreifen.  
  • Die Gastorganisation ist die erste Ansprechpartnerin der Stipendiat:innen in der Antragsphase und während der gesamten Projektlaufzeit. Sie ist somit Bindeglied zwischen MRI und Stipendiat:in .  
  • Die Gastorganisation ist verantwortlich für die inhaltliche, organisatorische und administrative Umsetzung des jeweiligen geförderten Schutzaufenthalts. Das heißt, die MRI schließt Weiterleitungsverträge mit der Gastorganisation ab und diese übernimmt die Verantwortung für die vertraglich geregelte Mittelverwendung im Sinne der künstlerischen, beruflichen und persönlichen Integration der:des Stipendiat:in .
  • Die Gastorganisationen sind verantwortlich für die Auszahlung eines monatlichen Stipendiums und unterstützen bei Fragen des Alltags (unter anderem Unterbringung, Begleitung bei Behördengängen). Eine Gastorganisation sollte überdies ihre professionellen Strukturen, Know-how und Netzwerke zur Verfügung stellen, um der:dem Stipendiat:in eine kreative Weiterarbeit zu ermöglichen und berufliche Perspektiven zu stärken. 

Eine Gastorganisation kann in jeder Bewerbungsphase einen Antrag stellen. Der Antrag kann mehrere Künstler:innen umfassen. 

Das ist möglich, wenn die Künstler:innen: 

  • bereits zusammengearbeitet haben, 
  • eine Einheit bilden und 
  • sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben 

Zum Beispiel: Band, Ensemble, Kollektiv. 

Kontakt

Wir empfehlen dringend, vor der Kontaktaufnahme die untenstehenden Sicherheitshinweise zur digitalen Kommunikation (hierbei handelt es sich um Empfehlungen zur Verbesserung des digitalen Schutzes, eine hundertprozentige Sicherheit kann nicht garantiert werden) durchzulesen. Generell empfehlen wir Ihnen, verschlüsselte Kommunikationsdienste zu verwenden, zum Beispiel Protonmail, einen kostenlosen, verschlüsselten E-Mail-Dienst. Sie können sich unter www.protonmail.com registrieren und, falls die obigen Informationen Ihre Fragen nicht beantworten, treten Sie mit uns über apply [at] mri-application [dot] de (apply[at]mri-application[dot]de) während der Ausschreibung in Kontakt. Bitte prüfen Sie im Voraus, ob die Nutzung von Protonmail in Ihrem Heimat- bzw. Aufenthaltsland zu Problemen (Verdacht, Strafverfolgung) führen könnte. Erkundigen Sie sich ggf. vor Ort und/oder recherchieren Sie (wenn möglich) im Internet, beispielsweise unter Privacy International. 

Beachten Sie: Unverschlüsselte E-Mails oder Telefonate sind nicht sicher und sollten keine sensiblen Informationen enthalten. 

Außerdem können Sie uns telefonisch unter +49(0)3028449177.