Eine Bewerbung war bis zum 20.09.2023 möglich.
Informationen zum Antragsprozess finden Sie unter Antragstellung.
Bevor Sie uns kontaktieren, lesen Sie sich bitte zunächst die allgemeinen Informationen und anschließend die speziellen Hinweise für Gastorganisationen bzw. Kunst- und Kulturschaffende gut durch. Bitte beachten Sie dabei insbesondere die Hinweise zur sicheren Kommunikation!
Allgemeine Informationen
Temporäre Schutzaufenthalte für gefährdete Künstler:innen und Kulturtätige an Kultureinrichtungen in Deutschland
Mit einer Förderung der Martin Roth-Initiative in der Programmlinie 1 werden kulturelle Einrichtungen (Gastorganisationen) in Deutschland befähigt, gefährdete Künstler:innen und Kulturtätige temporär aufzunehmen und ihnen eine Fortführung ihrer Arbeit in einem sicheren Kontext zu ermöglichen. Die Förderung beinhaltet neben einem monatlichen Stipendium Projektmittel zur Unterstützung der künstlerischen/kulturellen Arbeit.
Hinweis: Die MRI versteht sich nicht als Notfallprogramm und kann keine Sofortunterstützung gewähren, Prozesse des Ausschreibungsverfahrens oder aufenthaltsrechtliche Verfahren beschleunigen.
Stipendienförderungen in der Programmlinie 1 (Aufenthalt in Deutschland) haben eine Dauer bis zu 15 Monaten.
- Ein monatliches Stipendium,
- Nach Bedarf individuelle Unterstützungsleistungen für die Stipendiat:innen in angemessenem Umfang (z.B. notwendige Versicherungen, psychosoziale Unterstützung, Sprachkurse, Trainings, Vernetzungsmaßnahmen, etc.),
- Ggf. eine finanzielle Unterstützung für zusätzlichen Personalaufwand der Gastorganisation in angemessenem Umfang (bitte beachten Sie, dass wir Stammpersonal und freie Mitarbeit, die nicht in direktem Zusammenhang zum beantragten Projekt stehen, nicht fördern können),
- Begleitende Projektberatung durch die MRI (etwa zu Themen wie Sicherheit, sensible Öffentlichkeitsarbeit, psycho-soziale Betreuung) sowie Vernetzungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch mit anderen Gastorganisationen und Stipendiat:innen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Stipendien-Visum keine automatische Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder selbstständigen / freiberuflichen Tätigkeit verbunden ist.
Gastorganisationen können Kultureinrichtungen und Kollektive (bspw. Museen, Theater, Festivals etc.) oder gesellschaftlich relevante Organisationen sein, die Stipendiat:innen temporär begleiten, ihre künstlerisch/kulturelle Weiterarbeit unterstützen und ein notwendiges Maß an Betreuung zur Verfügung stellen.
Künstler:innen und Kulturtätige weltweit,
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die sich mit ihrem künstlerischen und kulturellen Schaffen für eine offene Gesellschaft, Freiheit, Frieden und Demokratie einsetzen und aufgrund ihres Engagements oder aus anderen Gründen Beschränkungen ihrer Freiheit bzw. Bedrohungen durch staatliche und/oder nicht-staatliche Akteure erfahren
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die in ihren Herkunftsländern noch aktiv sind, sich erst seit Kurzem außerhalb ihres Herkunftslandes aufhalten (Ausreise nach der Bewerbungsfrist der letzten Ausschreibung der MRI am 17.02.2023) oder die an ihren aktuellen Aufenthaltsorten nicht sicher sind
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die keinen Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsland ( z. B. durch doppelte Staatsbürgerschaft oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis wie ein nationales oder humanitäres Visum etc.) haben
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die über Sprachkenntnisse verfügen, die eine Zusammenarbeit mit der Gastinstitution ermöglichen
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die nachweislich künstlerisch/kulturell tätig sind und deren Tätigkeit erwiesenermaßen über eine künstlerisch-kulturelle bzw. gesellschaftliche Relevanz verfügt ( Hobby-Künstler:innen bzw. eine rein private künstlerische Tätigkeit kommen nicht für eine Förderung infrage)
Bitte beachten Sie, dass alle oben genannten Kriterien erfüllt sein müssen und die MRI in der Programmlinie 1 leider nicht beim Matching mit Gastorganisationen unterstützen kann.
Ausgenommen von einer Förderung sind EU-Bürger:innen.
Die Martin Roth-Initiative prüft die formale Förderfähigkeit von Projektanträgen. Ein unabhängiges Auswahlgremium bestehend aus Vertreter:innen der deutschen Kunst- und Kulturlandschaft sowie zivilgesellschaftlicher Institutionen entscheidet anschließend über Förderzu- bzw. -absagen. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt anhand folgender Kriterien:
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Gefährdungslage der Künstler:innen und Kulturtätigen
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Profil der Künstler:innen bzw. Kulturtätigen (Inhalt, Qualität und gesellschaftliche Relevanz des bisherigen Schaffens)
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Qualität des Antrags und Kapazitäten der Gastorganisation (u. a.: Sind die inhaltlichen Ziele und Maßnahmen bedarfsgerecht, sinnvoll, passend bzw. realistisch und schlüssig? Inwieweit wird die berufliche Entwicklung bzw. künstlerische Weiterarbeit der Künstler:innen und Kulturtätigen durch das beantragte Projekt unterstützt?)
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Künstlerische/arbeitsrelevante Passung zwischen Gastorganisation und Stipendiat:in, Betreuung und Integration (Eignung der Gastorganisation)
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Potenzielle positive Rückwirkung auf die Herkunfts-/Gastgesellschaft durch das beantragte Projekt
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Bei der Auswahl der Stipendiat:innen/Projekte werden Gender- und Diversity-Aspekte beachtet.
Antragstellung
Bitte beachten Sie die unten stehenden Informationen zur Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Antragsplattform der Martin Roth-Initiative.
Gastorganisationen füllen eine Host Application sowie einen Finanzierungsplan aus und reichen diese samt Anlagen bei der MRI ein. Ein Musterfinanzierungsplan sowie eine Übersicht über die FAQs stehen auf der Plattform zur Verfügung. Die potenziellen Stipendiat:innen füllen ihrerseits eine Artist Application aus, in der sie sich, ihre Arbeit, Gefährdungslage sowie ihre Bedarfe und Pläne für den Schutz- bzw. Schaffensaufenthalt darstellen. Hierbei sind die für alle Beteiligten die geltenden Fristen zu beachten.
Bei inhaltlichen oder technischen Fragen konsultieren Sie bitte zunächst die FAQ und oder – sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben – das Team der MRI unter folgender E-Mail-Adresse: apply [at] mri-application [dot] de
Wichtiger Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses durch die MRI ist nicht gegeben. Bitte beachten Sie, dass die Auswahl unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel steht.
Den Zugang zur Antragsplattform erhalten Gastorganisationen sowie Künstler:innen und Kulturtätige von der MRI: Bitte treten Sie mit uns per E-Mail an apply [at] mri-application [dot] de in Kontakt. Sollten Sie Protonmail nutzen, ist die Kontaktaufnahme end-zu-end verschlüsselt. Anfragen zur Account-Erstellung werden bis zum 19.09.2023 um 17:00 Uhr entgegengenommen.
Bitte geben Sie bei der Erstkontaktaufnahme an die oben genannte E—Mail-Adresse an, ob sie Vertreter:in einer Gastorganisation oder Künstler:in bzw. Kulturtätige sind. Künstler:innen und Kulturtätige geben zusätzlich den Namen ihrer mitbeantragenden Gastorganisation an.
Nach Eingang Ihrer Erstanfrage erhalten Sie eine E-Mail mit ihren Zugangsdaten. Bitte vergeben Sie bei der Erstanmeldung direkt ein neues Passwort. Sobald Sie ein Passwort vergeben und damit Ihr Benutzerkonto eingerichtet haben, können Sie sich jederzeit mit Ihrer E-Mailadresse und Passwort auf der Antragsplattform anmelden und Ihren Bewerber:innenstatus auf dem „Dashboard“ über die Statusanzeige verfolgen.
Auf ihrem Dashboard finden Sie die für Sie auszufüllenden Antragsunterlagen. Unter „Informationen für Gastorganisationen“ finden antragstellende Organisationen außerdem eine Finanzierungsplanvorlage und weitere Informationen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Entwürfe ihrer Unterlagen immer über die „Save Draft“-Funktion speichern müssen. Den finalen Antrag übermitteln Sie uns mit dem Button „Submit“.
Falls Sie Fragen zur Plattform haben, können Sie über apply [at] mri-application [dot] de Kontakt zu uns aufnehmen.
Wichtig: Zusätzlich zur digitalen Übermittlung muss die Host Application gestempelt und unterschrieben auf dem Postweg an die folgende Adresse geschickt werden: Martin Roth-Initiative, Linienstraße 139/140, 10115 Berlin, Deutschland.. Bitte generieren Sie sich für diesen Schritt eine PDF- Version des finalen Antrags über den „View/Print button“.
Eine postalische Übersendung der Artist Application ist nicht notwendig.
- 19.09.2023 um 17:00 Uhr CEST: Frist zur Beantragung eines Accounts für die Antragsplattform (per E-Mail an apply [at] mri-application [dot] de)
- 20.09.2023 um 23:59 Uhr CEST: Frist zur Einreichung der Artist Application durch die Künstler:innen und Kulturtätigen (via Antragsplattform)
- 20.09.2023 um 23:59 Uhr CEST: Frist zur digitalen Einreichung der Host Application (inkl. Finanzierungsplan und Anlagen) durch die Gastorganisation (via Antragsplattform)
- 02.10.2023 um 23:59 Uhr CET: Frist zur analogen Einreichung der rechtsgültig unterschriebenen und gestempelten Host Application durch die Gastorganisation (via Postversand)
- Anfang November 2023 : Mitteilung der Entscheidungen des Auswahlgremiums
- Ende 2023: Vertragsunterzeichnung
- Januar 2024: Beginn der Visaverfahren (betrifft nur die bewilligten Projekte)
- 01.01.2024: frühestmöglicher Starttermin der Förderzeiträume (spätester Starttermin: 01.03.2024)
- 01.03.2024: frühestmöglicher Starttermin der Schutz-/Schaffensaufenthalte (spätester Starttermin: 01.05.2024)
Falls Sie Fragen zu Antrag oder Umsetzung temporärer Schutzaufenthalte in Deutschland im Rahmen der Martin Roth-Initiative haben, prüfen Sie bitte zuerst die Informationen auf dieser Seite.
Darüber hinaus bieten wir für Gastorganisationen am 21.08.2023 und am 11.09.2023 ab mindestens drei Interessent:innen digitale Beratungsworkshops an. Anmeldung via apply [at] mri-application [dot] de
Informationen für Gast-organisationen
Bitte beachten Sie die u.s. Informationen für Gastorganisationen.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Interesse haben, als Gastorganisation zu fungieren. Sie können dabei bereits eine bestimmte Person für die Förderung vorschlagen oder auch eine allgemeine Bereitschaft der Zusammenarbeit signalisieren. Bitte beachten Sie dabei stets unsere Hinweise zur sicheren Kommunikation. Wir beraten Sie gerne und eruieren gemeinsam, ob eine Förderung durch die MRI in Frage kommt.
Gastorganisationen können etablierte Kultureinrichtungen und Kollektive wie Museen, Theater, Festivals oder anderweitig relevante Organisationen in Deutschland sein, die Stipendiat:innen temporär aufnehmen, ihnen eine künstlerische/kulturelle Weiterarbeit ermöglichen und ein notwendiges Maß an begleitender Betreuung zur Verfügung stellen können.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die antragstellende Organisation ist gemeinnützig oder kann das Förderprojekt einem gemeinnützigen Teilbereich ihrer Organisation zuordnen (bspw. Körperschaften öffentlichen Rechts wie Universitäten, Hochschulen etc.) und besitzt eine Rechtsform wie beispielsweise e. V., oder gGmbH . Privatpersonen können keinen Antrag auf Förderung stellen.
- Die antragstellende Organisation verfolgt mit dem Antragsprojekt keine wirtschaftlichen Interessen/Ziele.
- Sie kann zum Zweck einer allgemeinen sowie der Gemeinnützigkeits prüfung folgende Geschäftsunterlagen vorlegen: Registrierungsnachweis, Satzung, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnung,Körperschaftssteuerbescheid, Freistellungsbescheid oder Feststellungsbescheid (§60 a Abs. 1 AO)und Finanzberichte oder Jahresbilanzen der letzten drei Jahre.
- Sie sollte über Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Mitteln verfügen bzw. bereit sein, sich entsprechende Kompetenzen zur Einhaltung zuwendungsrechtlicher Vorschriften und Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) anzueignen.
- Die antragstellende Organisation ist in der Lage, eine:n gefährdete:n Künstler:in oder Kulturtätige:n in ihre Strukturen zu integrieren und ihr:ihm die künstlerisch-kulturelle Weiterarbeit zu ermöglichen und ein notwendiges Maß an Betreuung zur Verfügung zu stellen.
- Die antragstellende Organisation sieht sich in der Lage, den Aufenthalt sowohl organisatorisch als auch administrativ umzusetzen sowie mit Unterstützung der Martin Roth-Initiative aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten zu klären.
- Die antragstellende Organisation ist bereit, sich mit dem Thema (digitaler) Sicherheit auseinanderzusetzen und erforderliche Maßnahmen zu deren Wahrung zu ergreifen.
- Die Gastorganisation ist die erste Ansprechpartnerin der Stipendiat:innen in der Antragsphase und während der gesamten Projektlaufzeit. Sie ist somit Bindeglied zwischen MRI und Stipendiat:innen .
- Die Gastorganisation ist verantwortlich für die inhaltliche, organisatorische und administrative Umsetzung des jeweiligen geförderten Schutzaufenthalts . Das heißt , die MRI schließt Weiterleitungsverträge mit der Gastorganisation ab und diese übernimmt die Verantwortung für die vertraglich geregelte Mittelverwendung im Sinne der künstlerischen, beruflichen und persönlichen Integration der Stipendiat:innen . Ergänzend schließt die MRI mit den Künstler:innen und Kulturtätigen bei deren Ankunft einen Stipendienvertrag gemäß Stipendienrichtlinie ab.
- Die Gastorganisationen sind verantwortlich für die Auszahlung eines monatlichen Stipendiums und unterstützen bei Fragen des Alltags (u. a. Unterbringung, Begleitung bei Behördengängen). Eine Gastorganisation sollte überdies ihre professionellen Strukturen, Know-how und Netzwerke zur Verfügung stellen, um den Stipendiat:innen eine kreative Weiterarbeit zu ermöglichen und berufliche Perspektiven zu stärken.
Eine Gastorganisation kann pro Ausschreibung nur einen Antrag stellen, jedoch kann ein Antrag mehrere Kulturtätige umfassen, insofern es inhaltliche Anknüpfungspunkte zwischen ihnen gibt und sie sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben. Das kann zum Beispiel bei künstlerischen Kollektiven der Fall sein.
Informationen für Kulturtätige
Bitte beachten Sie die u.s. Informationen für Kunst- und Kulturtätige.
- Sie können sich nur im Tandem mit einer kulturellen Gastorganisation aus Deutschland bewerben. Das heißt im Konkreten, dass Sie über die Antragsplattform der MRI eine Artist Application und Ihre Gastorganisation eine Host Application einreichen. Ein Antrag ist nur vollständig und kann nur dann berücksichtigt werden, wenn beide Applications rechtzeitig bei der MRI eingehen. Informationen zur Antragsplattform finden Sie unter Antragstellung.
- Vergewissern Sie sich im Vorfeld, ob die unter "Allgemeine Informationen" genannten Kriterien auf Sie zutreffen.
- Sollte Ihr Projekt durch das unabhängige Auswahlgremium zur Förderung ausgewählt werden, schließt die MRI einen Weiterleitungsvertrag mit der Gastorganisation und nach ihrer Ankunft einen Stipendienvertrag mit Ihnen ab. Die Gastorganisation unterstützt sie bei Ihrer künstlerischen und persönlichen Integration und bei Fragen und Herausforderungen des Alltags.
Nein, Direktstipendien können nicht vergeben werden.
Aufgrund limitierter Kapazitäten kann die MRI leider nicht bei der Suche nach Gastorganisationen unterstützen.
Bitte nutzen Sie bei der Suche möglichst Ihr Netzwerk bzw. kontaktieren Sie nach Möglichkeit Organisationen, die Sie kennen bzw. mit denen Sie ggf. schon einmal zusammengearbeitet haben.
Es können sich Personen aus allen Kunst- und Kultursparten für ein MRI-Stipendium bewerben, sofern alle o.g. Kriterien (s. allgemeine Informationen) erfüllt sind.
Kontakt
Falls die obigen Informationen Ihre Fragen nicht beantworten, nutzen Sie während der Ausschreibung bitte primär die Adresse apply [at] mri-application [dot] de, um mit uns in Kontakt zu treten.
Sollten Sie anderweitig Kontakt zu uns suchen, bitten wir Sie, vorab die o.g. Informationen und Kriterien gut durchzulesen sowie die folgenden Sicherheitshinweise zu beachten, um Risiken im Rahmen der digitalen Kommunikation zu verringern (hierbei handelt es sich um Empfehlungen zur Verbesserung des digitalen Schutzes, eine hundertprozentige Sicherheit kann nicht garantiert werden).
Generell empfehlen wir Ihnen, verschlüsselte Kommunikationsdienste zu verwenden. Einen kostenlosen Anbieter, mit dem Sie uns erreichen können, haben wir Ihnen unten aufgelistet. Bevor Sie dies tun, prüfen Sie bitte, ob die Installation bzw. Nutzung des jeweiligen Dienstes in Ihrem Heimat- bzw. Aufenthaltsland zu Problemen (Verdacht, Strafverfolgung) führen könnte. Erkundigen Sie sich ggf. vor Ort und/oder recherchieren Sie (wenn möglich) im Internet, bspw. unter Privacy International.
Protonmail: Mit diesem E-Mail-Dienst ist es möglich, verschlüsselte Nachrichten zwischen Protonmail-Usern (end-to-end) zu versenden. Unter www.protonmail.com können Sie sich kostenlos einen Account anlegen und uns eine Nachricht an info [at] mri-application [dot] de senden. Achtung: Wenn Sie eine E-Mail von einem anderen Provider an diese Adresse senden, ist diese nicht verschlüsselt!
ACHTUNG: Unverschlüsselte E-Mails oder Telefonate sind sicherheitstechnisch vergleichbar mit Postkarten. Wenn Sie die MRI dennoch auf diesem Wege kontaktieren möchten, achten Sie bitte darauf, dass Sie bei der Kontaktaufnahme keine sensiblen Daten (Namen von gefährdeten Personen, Informationen zur Gefährdungslage, etc.) offen nennen.
Infotelefon: +49 (0)30 284491-77. Bitte achten Sie auf die Angaben zu unserer offenen Sprechstunde und unseren Antrags-Workshops weiter oben unter „Allgemeine Information“.
Bitte nehmen Sie in unsere Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gem. DS-GVO zur Kenntnis.
