HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Seite nur für Stipendienangebote der Programmlinie 1 gelten. Informationen zu unseren anderen Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

 

Bevor Sie uns kontaktieren, lesen Sie sich bitte zunächst die allgemeinen Informationen und anschließend die speziellen Hinweise für Gastorganisationen bzw. Kunst- und Kulturschaffende gut durch. Bitte beachten Sie dabei insbesondere die Hinweise zur sicheren Kommunikation!

Allgemeine Informationen

Temporäre Schutzaufenthalte für gefährdete Kunst- und Kulturschaffende an Kultureinrichtungen in Deutschland (Programmlinie 1)

Mit einer Förderung der Martin Roth-Initiative in der Programmlinie 1 werden kulturelle Einrichtungen (Gastorganisationen) in Deutschland befähigt, gefährdete Kunst- und Kulturschaffende temporär aufzunehmen und ihnen eine Fortführung ihrer Arbeit in einem sicheren Kontext zu ermöglichen. Die Förderung beinhaltet ein monatliches Stipendium.   

Hinweis: Die MRI versteht sich nicht als Notfallprogramm und kann keine Sofortunterstützung gewähren oder Prozesse beschleunigen.

Stipendienförderungen in der Programmlinie 1 (Aufenthalt in Deutschland) haben eine Dauer bis zu 12 Monaten.

  • Ein monatliches Stipendium,
  • Nach Bedarf individuelle Unterstützungsleistungen für die Stipendiat:innen in angemessenem Umfang (z.B. notwendige Versicherungen, psychosoziale Unterstützung, Sprachkurse, Trainings, Vernetzungsmaßnahmen, etc.),
  • Ggf. eine finanzielle Unterstützung für zusätzlichen Personalaufwand der Gastorganisation in angemessenem Umfang (bitte beachten Sie, dass wir Stammpersonal und freie Mitarbeit, die nicht in direktem Zusammenhang zum beantragten Projekt stehen, nicht fördern können),
  • Begleitende Projektberatung durch die MRI (etwa zu Themen wie Sicherheit, sensible Öffentlichkeitsarbeit, psycho-soziale Betreuung) sowie Vernetzungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch mit anderen Gastorganisationen und Stipendiat:innen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Stipendien-Visum keine automatische Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder selbstständigen  / freiberuflichen Tätigkeit  verbunden ist.

Gastorganisationen können etablierte Kultureinrichtungen und Kollektive (bspw. Museen, Theater, Festivals, etc.) oder anderweitig relevante Organisationen sein, die Stipendiat:innen temporär aufnehmen, ihnen eine künstlerische/kulturelle Weiterarbeit ermöglichen und ein notwendiges Maß an begleitender Betreuung zur Verfügung stellen.

Kunst- und Kulturschaffende weltweit,  

  • die sich mit ihrem künstlerischen und kulturellen Schaffen für eine offene Gesellschaft, Freiheit, Frieden und Demokratie einsetzen und aufgrund ihres Engagements oder aus anderen Gründen Beschränkungen ihrer Freiheit bzw. Bedrohungen durch staatliche und/oder nicht-staatliche Akteure erfahren   

  • die in ihren Heimatländern noch aktiv sind, sich erst seit Kurzem außerhalb ihres Heimatlandes aufhalten (Ausreise nach der Bewerbungsfrist der letzten Ausschreibung der MRI am 01.04.2022) oder die an ihren aktuellen Aufenthaltsorten nicht sicher sind 

  • die keinen Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsland (etwa aufgrund doppelter Staatsbürgerschaft, dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, etc.) haben 

  • die über Sprachkenntnisse verfügen, die eine Zusammenarbeit mit der Gastinstitution ermöglichen  

  • die nachweislich künstlerisch/kulturell tätig sind und deren Tätigkeit erwiesenermaßen über eine gewisse künstlerisch-kulturelle bzw. gesellschaftliche Relevanz verfügt (reine Hobby-Künstler:innen bzw. eine rein private künstlerische Tätigkeit kommen nicht für eine Förderung in Frage)  

  • Die Martin Roth-Initiative bereitet derzeit eine Fortführung des Sondermoduls Afghanistan vor. Informationen hierzu finden Sie zum gegebenen Zeitpunkt in 2023 auf unserer Webseite. Anfragen und Anträge von afghanischen Künstler:innen können deswegen nicht im Rahmen des Ausschreibungsprozesses der Programmlinie 1 bearbeitet werden. Wir bitten Sie bzgl. dieser Anfragen um Geduld. 

Bitte beachten Sie, dass alle oben genannten Kriterien erfüllt sein müssen und die MRI in der Programmlinie 1 leider nicht beim Matching mit Gastorganisationen unterstützen kann.  

Ausgenommen von einer Förderung sind EU-Bürger:innen.  

  • Förderanträge müssen von Gastorganisationen gestellt werden.  

  • Für einen Antrag reicht die Gastorganisation im ersten Schritt eine kurze Concept Note ein, nach deren erfolgreicher Prüfung dann ein Antragsformular freigeschaltet wird. Ebenso reicht der bzw. die Kunst- und Kulturschaffende zunächst eine Request Form mit einigen wenigen Fragen und Antworten zu den Kriterien ein und erhält nach erfolgreicher Prüfung den Zugang zu einem Personal Statement. Die Beantragung erfolgt über eine Plattform. Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen zur Einreichung der Formulare.  

  • Der Musterfinanzierungsplan steht in einem passwortgeschützten FAQ zum Download, der Zugang ist auf der Antragsplattform hinterlegt.     

  • Bei der Antragsstellung berät Sie das Team der MRI gerne im Rahmen von Antragsberatungsworkshops. Zur Einreichung Ihres Antrags beachten Sie bitte unsere aktuellen Fristen und Termine. Nützliche Hinweise enthält unser FAQ, dessen Zugang auf der Plattform hinterlegt ist.  

  • Nach der formalen Prüfung aller eingereichten Unterlagen findet eine finale Auswahl der eingegangenen Anträge durch ein unabhängiges Gremium, bestehend aus Mitgliedern der Kunst- und Kulturszene Deutschlands sowie Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher Institutionen, statt.  

Wichtiger Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses durch die MRI ist nicht gegeben. Bitte beachten Sie, dass die Auswahl zunächst noch unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel steht.  

Die Martin Roth-Initiative prüft die formale Förderfähigkeit von Projektanträgen. Ein unabhängiges Auswahlgremium entscheidet anschließend über Förderzu- bzw. absagen. Die Auswahl der Förderungen erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • Es liegt eine Gefährdungslage des Kunst- und Kulturschaffenden vor
  • Profil der Kunst- und Kulturschaffenden (Inhalt, Qualität und gesellschaftliche Relevanz des bisherigen Schaffens)
  • Qualität des Antrags & Kapazitäten der Gastorganisation (u.a.: Sind die inhaltlichen Ziele und Maßnahmen bedarfsgerecht, sinnvoll, passend bzw. realistisch und schlüssig? Inwieweit wird die berufliche Entwicklung bzw. künstlerische Weiterarbeit der Künstler:innen/Kulturakteur:innen unterstützt?)
  • Künstlerische/arbeitsrelevante Passung zwischen Gastorganisation und Stipendiat:in, Betreuung und Integration (Eignung der Gastorganisation)
  • Potenzielle positive Rückwirkung auf die Herkunfts-/Gastgesellschaft durch das Projekt/durch die Förderung
  • Bei der Auswahl der Stipendiat:innen/Projekte werden Gender- und Diversity-Aspekte beachtet.
  • Bis inkl. 08.02.2023 um 23:59 Uhr CET: Frist zur Einreichung einer Request Form durch die Künstler:innen/ Kulturakteur:innen. (Bitte beachten Sie, dass wir standardisierten Formulare über unsere Antragsplattform zur Verfügung stellen) 
  • Bis inkl. 17.02.2023 um 23:59 Uhr CET: Frist zur Einreichung eines Personal Statements durch die Künstler:innen/Kulturakteur:innen  

  • Bis inkl. 08.02.2023 um 23:59 Uhr: Frist zur digitalen Einreichung der Concept Note durch die Gastorganisation. (Bitte beachten Sie, dass wir standardisierte Formulare über unsere Antragsplattform bereitstellen.)  

  • Bis inkl. 22.02.2023 um 23:59 Uhr CET: Frist zur digitalen Einreichung eines Projektantrags inkl. Finanzierungsplans 

  • Bis inkl. 01.03.2023: Frist zur Einreichung eines rechtsgültig unterschriebenen und gestempelten Antrags (analog/postalisch, nur von der Gastorganisation)  

  • April 2023: Entscheidung durch das Auswahlgremium  

  • April/Mai 2023: Mitteilung der Entscheidungen des Auswahlgremiums  

  • Mai 2023: Vertragsunterzeichnung und Beginn der Visaverfahren (betrifft nur die bewilligten Projekte)  

  • ab 01.06.2023: frühester Starttermin der Förderzeiträume (spätester Starttermin: 15.7.2023)

  • ab 15.07.2023: frühester Starttermin Schutz-/Schaffensaufenthalte (spätester Starttermin: 01.09.2023)

Wichtiger Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses durch die MRI ist nicht gegeben. Bitte beachten Sie, dass die Auswahl zunächst noch unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel steht. 

Bitte beachten Sie, dass das Team der Martin Roth-Initiative vom 23.12.2022 bis zum 03.01.2023 nicht verfügbar ist.

Die Antragsplattform finden Sie unter folgendem Link.  

  • Als Erstnutzer:in wählen Sie bitte die gewünschte Ausschreibung aus, klicken Sie auf „Apply“ und beantworten die Fragen der „Concept Note“ (für Gastorganisationen) oder des „Request Form“ für Stipendiat:innen. Nach dem Einreichen der „Concept Note“ respektive „Request Form“ erhalten Sie einen Aktivierungslink für Ihr Benutzerkonto an die in dem Formular angegebene E-Mailadresse.  

  • Sobald Sie ein Passwort vergeben haben und damit Ihr Benutzerkonto eingerichtet haben, können Sie sich jederzeit auf der Plattform anmelden und Ihren Bewerber:innenstatus auf dem „Dashboard“ über die Statusanzeige verfolgen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie über den Button „Communications“ Kontakt zu uns aufnehmen.  

  • Nach einer Prüfung der „Concept Note“ respektive der „Request Form“ wird Ihnen bei Erfüllung der formalen Kriterien ein Antragsformular, bzw. ein Personal Statement freigeschaltet. Bitte beachten Sie, dass Sie Entwürfe ihrer Unterlagen immer über die „Save Draft“ – Funktion speichern müssen. Alle Unterlagen werden digital eingereicht über den Button „Submit“, einzig das Antragsformular der Gastorganisation benötigen wir zusätzlich gezeichnet und gestempelt per Postwege. Bitte generieren Sie sich für diesen Schritt eine PDF- Version des finalen Antrags über den „Print Button“ (oder die Funktion Strg – P).  

  • Die Finanzierungsplanvorlage (nur für Gastorganisationen) finden Sie in unserem passwortgeschützten FAQ zum Download, dessen Zugang auf der Plattform hinterlegt ist.  

Falls Sie Fragen zur temporären Schutzaufenthalten in Deutschland (Programmlinie 1) haben, prüfen Sie bitte zuerst die Informationen auf dieser Seite.

Darüber hinaus können wir Ihnen im Rahmen unserer Kapazitäten die folgenden Beratungsoptionen für Gastorganisationen anbieten: 

  • Digitale Beratungsworkshops: 13.12.2022 11:00 Uhr und 20.12.2022 11:00 Uhr. Weitere Termine werden ggf. auf dieser Webseite kommuniziert.
  • Offene Sprechstunde: online ab dem 10. Januar 2023 bis zum Ende der Ausschreibungsfrist immer dienstags um 11:00 Uhr.

Bei Interesse an einem dieser Termine können Sie hier einen Teilnahme-Link anfordern: invitations [at] mri-application [dot] de.

Bitte beachten Sie, dass das Team der Martin Roth-Initiative vom 23.12.2022 bis zum 03.01.2023 nicht verfügbar ist.

Informationen für Gast-organisationen

Bitte beachten Sie die u.s. Informationen für Gastorganisationen.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Interesse haben, als Gastorganisation zu fungieren. Sie können dabei bereits eine bestimmte Person für die Förderung vorschlagen oder auch eine allgemeine Bereitschaft der Zusammenarbeit signalisieren. Bitte beachten Sie dabei stets unsere Hinweise zur sicheren Kommunikation. Wir beraten Sie gerne und eruieren gemeinsam, ob eine Förderung durch die MRI in Frage kommt. 

Die antragstellende Organisation muss eine Rechtsform (bspw. e.V., gGmbH, etc.) besitzen und gemeinnützig tätig sein. Privatpersonen können keinen Antrag auf Förderung stellen. Die Martin Roth-Initiative ist dazu angehalten, die Gemeinnützigkeit der antragstellenden Organisationen zu überprüfen und verlangt die Vorlage entsprechender Nachweise über die Plattform.

Sie sollte Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Förderungen haben bzw. die Bereitschaft aufweisen, sich entsprechende Kompetenzen zur Einhaltung zuwendungsrechtlicher Vorschriften anzueignen.  

Sie ist in der Lage, eine:n gefährdete:n Kunst- und Kulturschaffenden in ihre Strukturen zu integrieren, die künstlerisch-kulturelle Weiterarbeit zu ermöglichen und ein notwendiges Maß an Betreuung zur Verfügung zu stellen.  

Sie ist bereit, sich mit dem Thema Sicherheit auseinanderzusetzen und erforderliche Maßnahmen zu deren Wahrung zu ergreifen.  

Sie sieht sich in der Lage, den Aufenthalt sowohl organisatorisch als auch administrativ umzusetzen sowie (ggf. mit Unterstützung der MRI) aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten zu klären. 

  • Eine Gastorganisation setzt mithilfe einer MRI-Förderung einen Schutz- bzw. Schaffensaufenthalt inhaltlich-organisatorisch sowie administrativ um. Das heißt im Konkreten, dass die MRI Weiterleitungsverträge zur Projektförderung mit Gastorganisationen abschließt, die sich wiederum um die künstlerische und persönliche Integration der:des Stipendiatin:en kümmern. Eine Gastorganisation unterstützt bei Fragen und Herausforderungen des Alltags.  
  • MRI-Förderungen sind nicht nur Schutz-, sondern auch Schaffensaufenthalte. Idealerweise kann eine Gastorganisation mit ihren Strukturen und Netzwerken die kreative Weiterarbeit der Stipendiat:innen unterstützen und die beruflichen Perspektiven auch für die Zeit nach der Förderung stärken.  

  •   Bitte beachten Sie die untenstehenden Informationen für Kunst- und Kulturschaffende.  

Eine Gastorganisation kann pro Ausschreibung nur einen Antrag stellen, jedoch kann ein Antrag mehrere Kulturtätige umfassen, insofern es inhaltliche Anknüpfungspunkte zwischen ihnen gibt und sie sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben. Das kann zum Beispiel bei künstlerischen Kollektiven der Fall sein.    

Informationen für Kunst-schaffende

Bitte beachten Sie die unten stehenden Informationen für Kunst- und Kulturschaffende.

    • Sie können sich nur im Tandem mit einer kulturellen Gastorganisation aus Deutschland bewerben. Das heißt im Konkreten, dass eine Gastorganisation einen Antrag bei der MRI einreichen muss, um mit Ihnen ein Projekt (Schutz- bzw. Schaffensaufenthalt) umzusetzen. Sollte Ihr Projekt von einem unabhängigen Auswahlgremium ausgewählt werden, schließt die MRI einen Vertrag mit der Gastorganisation ab, die sich wiederum um Ihre künstlerische und persönliche Integration kümmert. Die Gastorganisation unterstützt Sie bei Fragen und Herausforderungen des Alltags. Die Förderung beinhaltet ein monatliches Stipendium. 

    • Vergewissern Sie sich im Vorfeld, ob die unter "Allgemeine Informationen" genannten Kriterien auf Sie zutreffen.  

    • Die Antragstellung findet über eine Antragsplattform statt, eine Kurzbeschreibung finden Sie unter „Wie funktioniert die Antragsplattform?“ 

    • Füllen Sie die Request Form auf unserer Plattform aus. Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns über die Chatfunktion. 

    • Sind alle formalen Kriterien hinreichend erfüllt und eine Gastorganisation steht bereit, erhalten Sie von uns einen Zugang zu unserem Personal Statement über die Plattform.   

    Nein, Direktstipendien können nicht vergeben werden.

    Aufgrund limitierter Kapazitäten kann die MRI leider nicht bei der Suche nach Gastorganisationen unterstützen.

    Bitte nutzen Sie bei der Suche möglichst Ihr Netzwerk bzw. kontaktieren Sie nach Möglichkeit Organisationen, die Sie kennen bzw. mit denen Sie ggf. schon einmal zusammengearbeitet haben. 

    Es können sich Personen aus allen Kunst- und Kultursparten für ein MRI-Stipendium bewerben, sofern alle o.g. Kriterien (s. allgemeine Informationen) erfüllt sind.

    Informationen zum Antragsportal

    Bitte beachten Sie die unten stehenden Informationen zum Antragsportal

    Die Antragsplattform finden Sie unter folgendem Link.   

    Als Erstnutzer:in wählen Sie bitte die gewünschte Ausschreibung aus, klicken Sie auf „Apply“ und beantworten die Fragen der „Concept Note“ (für Gastorganisationen) oder des „Request Form“ (für Stipendiat:innen). 

    Nach dem Sie ein Concept Note bzw. Request Form eingereicht haben, wird Ihnen ein Aktivierungslink für Ihr Benutzerkonto an die von Ihnen im Formular angegebene E-Mailadresse geschickt. 

    Sobald Sie ein Passwort vergeben haben und damit Ihr Benutzerkonto eingerichtet haben, können Sie sich jederzeit mit Ihrer E-Mailadresse und Passwort auf der Antragsplattform anmelden und Ihren Bewerber:innenstatus auf dem „Dashboard“ über die Statusanzeige verfolgen.

    Falls Sie Fragen haben, können Sie über den Button „Communications“ Kontakt zu uns aufnehmen. Wichtig ist, dass Sie unterhalb des Nachrichtenfeldes die „Visible to“ auf „ALL“ einstellen, wenn Sie eine Nachricht an uns übermitteln wollen. Anderenfalls werden Ihre Nachrichten nicht an uns übermittelt. 

    Nach einer Prüfung der „Concept Note“ bzw. der „Request Form“ wird Ihnen bei Erfüllung der formalen Kriterien ein weiteres Antragsformular bzw. ein Personal Statement freigeschaltet. Bitte beachten Sie, dass Sie Entwürfe immer über die „Save Draft“ – Funktion speichern müssen. So können Sie die Bearbeitung zu gewünschter Zeit fortführen. 

    Wir akzeptieren ausschließlich digital eingereichte Unterlagen, die uns in den Formularen abschließend mit dem Button „Submit“ übermittelt wurden.

    Die einzige Ausnahme ist das Antragsformular der Gastorganisationen: Dieses bitte zusätzlich gestempelt und unterschrieben auf dem Postweg an die folgende Adresse schicken: Martin Roth-Initiative, Linienstraße 139/140, 10115 Berlin, Deutschland. Bitte generieren Sie für diesen Schritt eine PDF- Version des finalen Antrags über den „Print Button“ (oder die Funktion Strg – P).   

    Die Vorlage des Finanzierungsplans (nur für Gastorganisationen) finden Sie in unserem passwortgeschützten FAQ zum Download, dessen Zugang auf der Antragsplattform hinterlegt ist.

    Um Ihr Passwort zurückzusetzen müssen Sie, insofern Sie nicht eingeloggt sind, die Login-Seite aufrufen, die durch Anklicken des Symbols "My MRI" in der rechten oberen Ecke der Seite erscheint.  Klicken Sie auf den Abschnitt "forgot your password?" und Sie werden aufgefordert, Ihre E-Mail-Adresse einzugeben. Anschließend wird ein Link an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet, über den Sie ein neues Passwort für Ihr Benutzerkonto eingeben können. 

    Falls Sie bereits über Ihren Account eingeloggt sind, und das Passwort ändern möchten, gelangen Sie über https://apply.mri-application.de/account/ auf Ihre Profilseite. Über den Button „update password“ können Sie das aktuelle Passwort ändern. Ebenfalls können Sie hier Ihren Benutzernamen unter Eingabe eines neuen „Full Name” und „Update Profile“ ändern. 

    Bei inhaltlichen Fragen prüfen Sie bitte zunächst die Informationen auf dieser Seite. 

    Weiter oben finden Sie unter “Allgemeine Informationen” auch Hinweise zu unseren Antrags-Workshops und unserer Sprechstunde. 

    Zudem können Sie die MRI über die Antragsplattform kontaktieren. Diese Option finden Sie unter “COMMUNICATIONS” oben auf der Startseite. (Bitte im erscheinenden Feld „Visible to“ die Option „ALL“ auswählen, sonst erreicht Ihre Nachricht uns nicht.) Anfragen können jedoch nur im Rahmen unserer Kapazitäten beantwortet werden. 

    Bitte beachten Sie: Die Martin Roth-Initiative ist kein Notfallprogramm und kann keine Sofortunterstützung gewähren oder Prozesse beschleunigen. 

    Kontakt

    Falls die obigen Informationen Ihre Fragen nicht beantworten, nutzen Sie während der Ausschreibung bitte primär die Antragsplattform, um mit uns in Kontakt zu treten. 

    Sollten Sie anderweitig Kontakt zu uns suchen, bitten wir Sie, vorab die o.g. Informationen und Kriterien gut durchzulesen sowie die folgenden Sicherheitshinweise zu beachten, um Risiken im Rahmen der digitalen Kommunikation zu verringern (hierbei handelt es sich um Empfehlungen zur Verbesserung des digitalen Schutzes, eine hundertprozentige Sicherheit kann nicht garantiert werden). 

    Generell empfehlen wir Ihnen, verschlüsselte Kommunikationsdienste zu verwenden. Einen kostenlosen Anbieter, mit dem Sie uns erreichen können, haben wir Ihnen unten aufgelistet. Bevor Sie dies tun, prüfen Sie bitte, ob die Installation bzw. Nutzung des jeweiligen Dienstes in Ihrem Heimat- bzw. Aufenthaltsland zu Problemen (Verdacht, Strafverfolgung) führen könnte. Erkundigen Sie sich ggf. vor Ort und/oder recherchieren Sie (wenn möglich) im Internet, bspw. unter Privacy International. 

    Protonmail: Mit diesem E-Mail-Dienst ist es möglich, verschlüsselte Nachrichten zwischen Protonmail-Usern (end-to-end) zu versenden. Unter www.protonmail.com können Sie sich kostenlos einen Account anlegen und uns eine Nachricht an info [at] mri-application [dot] de senden. Achtung: Wenn Sie eine E-Mail von einem anderen Provider an diese Adresse senden, ist diese nicht verschlüsselt! 

    ACHTUNG: Unverschlüsselte E-Mails oder Telefonate sind sicherheitstechnisch vergleichbar mit Postkarten. Wenn Sie die MRI dennoch auf diesem Wege kontaktieren möchten, achten Sie bitte darauf, dass Sie bei der Kontaktaufnahme keine sensiblen Daten (Namen von gefährdeten Personen, Informationen zur Gefährdungslage, etc.) offen nennen. 

    Infotelefon: +49 (0)30 284491-77. Bitte achten Sie auf die Angaben zu unserer offenen Sprechstunde und unseren Antrags-Workshops weiter oben unter „Allgemeine Information“.

    Bitte nehmen Sie in unsere Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gem. DS-GVO zur Kenntnis. 

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