HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Seite nur für zusätzliche Stipendienangebote für afghanische Kunstschaffende gelten. Informationen zu unseren regulären Antragsverfahren finden Sie hier.

 

Bevor Sie uns kontaktieren, lesen Sie sich bitte zunächst die allgemeinen Informationen und anschließend die speziellen Hinweise für Gastorganisationen bzw. Kunst- und Kulturschaffende gut durch. Bitte beachten Sie dabei insbesondere die Hinweise zur sicheren Kommunikation!

Allgemeine Informationen

Unterstützung für afghanische Kunstschaffende

Die Martin Roth-Initiative bietet Unterstützungsmaßnahmen für afghanische Kunstschaffende an. Das Förderprogramm richtet sich an Schutzbedürftige, die seit der Machtübernahme der Taliban eine Aufnahmezusage nach § 22 S. 2 AufenthG erhalten haben. Ihnen soll eine Einbindung in die künstlerischen und kulturellen Szenen Deutschlands sowie eine Fortführung ihrer kreativen Arbeit erleichtert werden.

Aktuelle Ausschreibung

Derzeit können Sie sich für Stipendien bewerben, die am 01.03.2023 beginnen und spätestens am 30.08.2023 enden. 

Die neuen Stipendien umfassen monatliche Zahlungen von 250 € und die Möglichkeit, an einem Programm von On- und Offline-Veranstaltungen teilzunehmen, das die Stipendiat:innen bei der Fortsetzung ihrer künstlerische Arbeit in Deutschland unterstützt. 

Um für ein Afghanistan-Stipendium der MRI in Frage zu kommen, müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:  

  • Sie sind eine Künstlerin oder ein Kulturschaffende bzw. ein Künstler oder Kulturschaffender aus Afghanistan.  
  • Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). 
  • Sie haben Afghanistan nach der Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 verlassen. 
  • Sie leben derzeit in Deutschland oder haben die Möglichkeit, ohne weitere Unterstützung durch die MRI vor Beginn des Stipendiums nach Deutschland zu reisen. 
  • Sie erhalten im Zeitraum 01.03.-30.08.2023 keine andere MRI-Förderung. 
  • Sie haben in der Vergangenheit nicht mehr als zwölf Monate MRI-Förderung erhalten. (Falls Sie zuvor mehr als sechs Monate MRI-Förderung erhalten haben, wird die Dauer des neuen Stipendiums automatisch so gekürzt, dass die Förderdauer ingesamt zwölf Monate nicht überschreitet. Wenn Sie z. B. im Jahr 2022 eine neunmonatige Förderung erhalten haben, können Sie im Jahr 2023 höchstens drei Monate gefördert werden.) 

Zusätzliche Auswahlkriterien wie Ihr künstlerisches Profil oder Gender- und Diversitätsaspekte können zur Anwendung kommen, falls die Anzahl der Anträge die Anzahl der verfügbaren Stipendien übersteigt. 

Ein Rechtsanspruch auf ein MRI-Stipendium besteht nicht. 

Nach Kenntnis der MRI können Sie das Stipendium in der Regel ohne Verlust etwaiger Sozialleistungen, die Sie ggf. beziehen, erhalten. Die Höhe des Stipendiums entspricht dem maximalen Einkommen aus künstlerischen Tätigkeiten, das man ohne Kürzungen der Sozialleistungen haben kann. Stellt das Stipendium das einzige Einkommen aus künstlerischen Nebentätigkeiten im Förderzeitraum dar, hat es also keinen Einfluss auf die Zahlung von Sozialleistungen. Die MRI kann jedoch keine Garantie für eine dementsprechende Betrachtung des Jobcenters geben. 

Bewerben können sich alle künstlerischen und kulturellen Sparten.  

Um ein Stipendium zu beantragen, füllen Sie bitte das Antragsformular (Link unten) aus und senden es bis zum 16. Februar 2023 an afghanistan [at] mri-application [dot] de.  

Was passiert, nachdem ich meinen Antrag eingereicht habe? Alle Anträge werden von der MRI sorgfältig geprüft. Die Antragsteller:innen werden so bald wie möglich über das Ergebnis informiert.

Antragsformular

Kontakt

Bevor Sie uns eine konkrete Anfrage schicken, bitten wir Sie, vorab die o.g. Informationen und Kriterien gut durchzulesen sowie die folgenden Sicherheitshinweise zu beachten, um Risiken im Rahmen der digitalen Kommunikation zu verringern (hierbei handelt es sich um Empfehlungen zur Verbesserung des digitalen Schutzes, eine hundertprozentige Sicherheit kann nicht garantiert werden).

Generell empfehlen wir Ihnen, verschlüsselte Kommunikationsdienste zu verwenden. Einen kostenlosen Anbieter, mit dem Sie uns erreichen können, haben wir Ihnen unten aufgelistet. Bevor Sie dies tun, prüfen Sie bitte, ob die Installation bzw. Nutzung des jeweiligen Dienstes in Ihrem Heimat- bzw. Aufenthaltsland zu Problemen (Verdacht, Strafverfolgung) führen könnte. Erkundigen Sie sich ggf. vor Ort und/oder recherchieren Sie (wenn möglich) im Internet, bspw. unter Privacy International.

  • Protonmail: Mit diesem E-Mail-Dienst ist es möglich, verschlüsselte Nachrichten zwischen Protonmail-Usern (end-to-end) zu versenden. Unter www.protonmail.com können Sie sich kostenlos einen Account anlegen und uns eine Nachricht an afghanistan [at] mri-application [dot] de senden. Achtung: Wenn Sie eine E-Mail von einem anderen Provider an diese Adresse senden, ist diese nicht verschlüsselt!

ACHTUNG: Unverschlüsselte E-Mails oder Telefonate sind sicherheitstechnisch vergleichbar mit Postkarten. Wenn Sie die MRI dennoch auf diesem Wege kontaktieren möchten, achten Sie bitte darauf, dass Sie bei der Kontaktaufnahme keine sensiblen Daten (Namen von gefährdeten Personen, Informationen zur Gefährdungslage, etc.) offen nennen.

  • E-Mail: Bitte schicken Sie Ihre Anfragen für Afghanistan-Stipendien ausschließlich an die folgende Adresse: afghanistan [at] mri-application [dot] de

Bitte nehmen Sie in unsere Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gem. DS-GVO zur Kenntnis.

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